Notariat

Als Notare nehmen Herr Beumer und Herr Becker staatliche Aufgaben wahr und üben damit ein öffentliches Amt aus. Im Gegensatz zum Anwalt hat sich der Notar unparteilich zu verhalten.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Notars zählt die Beurkundung von Verträgen und einseitigen Erklärungen.

Dies sind insbesondere:

  • Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Eigentumswohnungen

  • Bestellung von Grundschulden

  • Schenkungen und vorgezogene Erbregelungen

  • Testamente, Erbverträge und Erbscheinsanträge

  • Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen

  • Gründungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Der Notar hat den Inhalt der Texte zu prüfen, gegebenenfalls zu formulieren und die Beteiligten über die rechtlichen Folgen zu informieren.

Notarielle Urkunden sorgen für Sicherheit und Klarheit.

Notare sind auch für die Beglaubigungen von Unterschriften zuständig

Für weitere Informationen können Sie sich an die Bundesnotarkammer wenden.